Satzung

Auszug aus der Satzung des Vereins:

    • 2: Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit

    (1) Zweck des Vereins ist die Pflege und der Erhalt der kircheneigenen Einrichtungen in der Ortsgemeinde St. Peter Merken (Bereich der ehem. Pfarrgemeinde St. Peter Merken) und die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe in Merken.

    (2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung, nämlich Zwecke nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO und nach § 54 AO (Förderung einer religiösen Gemeinschaft).

    Aufgabe des Vereins ist daher insbesondere:

    1. a) die Unterstützung der Ortsgemeinde St. Peter Merken, die Erhaltung und Pflege der kircheneigenen Einrichtungen in der Ortsgemeinde St. Peter Merken (Bereich der ehem. Pfarrgemeinde St. Peter Merken), die Unterstützung des Kindergartens, des Pfarrjugendheimes, sowie deren Inventar,
    2. b) Unterstützung von Maßnahmen, Projekten und Anschaffungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe,
    3. c) Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Gemeindearbeit in der Ortsgemeinde St. Peter Merken (Bereich der ehem. Pfarrgemeinde St. Peter Merken) und ihrer Einrichtungen

     (3) Der Verein ist politisch neutral

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