Satzung

Auszug aus der Satzung des Vereins:

  • 2: Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit

(1) Zweck des Vereins ist die Pflege und der Erhalt der kircheneigenen Einrichtungen in der Pfarrei St. Peter, Merken, der Kirche in Merken als Pfarrkirche und die Förderung der Jugendhilfe.

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung, nämlich Zwecke nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 AO und nach § 54 AO (Förderung einer religiösen Gemeinschaft).

Aufgabe des Vereins ist daher insbesondere:

  1. a) Unterstützung der Pfarrei Peter, Merken zur Erhaltung und Pflege der Pfarrkirche, des Kindergartens, des Pfarrjugendheimes, sowie deren Inventar,
  2. b) Unterstützung von Maßnahmen, Projekten und Anschaffungen im Bereich der Jugendhilfe,
  3. c) Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Pfarrgemeinde St. Peter, Merken und ihrer Einrichtungen
    d) das Einsetzen um den Erhalt der Pfarrgemeinde St. Peter, Merken

 

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